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SCHEIDUNGSLEITFADEN

Für eine erste Besprechung zum Thema Trennung/Scheidung ist es sinnvoll, folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Heiratsurkunde
  2. Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (soweit vorhanden) sowohl von Ihrem Ehepartner als auch von sich selbst
  3. Den letzten gültigen Steuerbescheid
  4. Nachweise über evtl. laufende Darlehensverpflichtungen

In einer ersten Besprechung kann dann abgeklärt werden, ob und welche weiteren Unterlagen zur Klärung einzelner Fragen benötigt werden.

Eine Scheidung kann eingereicht werden, wenn ein Getrenntleben von mindestens einem Jahr vorliegt oder Härtegründe gegeben sind, die auch eine Scheidung vor Ablauf dieses Trennungsjahres möglich machen.

Im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung ist zu prüfen, ob der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) gerichtlich durchzuführen ist oder hier sinnvollerweise eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern geschlossen werden sollte.

Weiterhin sind die Fragen des Unterhalts für den Ehegatten sowie für Kinder zu klären und zu berechnen. Hierfür muß unter anderem zunächst einmal entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder künftig leben werden und wie eine mögliche Umgangs-/Ferienregelung aussehen kann.

Weitere zu klärende Themen sind der Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) sowie die Teilung des Hausrats.

Weitere Informationen sowie Checklisten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden, der unter scheidung.org angeklickt werden kann.

Für eine Erstberatung fallen je nach Umfang der Beratung maximal Kosten an in Höhe von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Mandanten mit keinem oder nur geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit sich einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu besorgen. In diesem Falle kostet die anwaltliche Beratung nur 15,-- € und der Rest wird von der Staatskasse bezahlt.

Gerne bin ich auch bereit für die Beratung ein Stundenhonorar von 230,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu vereinbaren.

Für zu fertigende Kopien erlauben wir uns 0,50 € pro Seite zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.





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